Kompetente Beratung im Arbeitsrecht
Persönliche, verlässliche Beratung und Vertretung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer - transparent und orientiert an Ihren Bedürfnissen.

Begründung von Arbeitsverhältnissen
Ich prüfe und erstelle Arbeitsverträge und kläre Gehalts- und Urlaubsregelungen rechtssicher und verständlich.

Begleitung laufender Arbeitsverhältnisse
Ich unterstütze Sie bei der Änderung von Arbeitsbedingungen, bei Konflikten im Job und bei angemessenen Reaktionen auf Fehlverhalten.

Beendigung von Arbeitsverhältnissen
Ich begleite Sie professionell bei Trennungsgesprächen, prüfe Aufhebungsverträge und vertrete Ihre Interessen vor dem Arbeitsgericht.
Ein paar Worte über mich
Berufliche Kurzvita
Mein Studium der Rechtswissenschaften absolvierte ich an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Seit 2009 bin ich als Rechtsanwältin zugelassen und war bis 2023 in einer mittelständischen, interdisziplinären Kanzlei tätig.
Mit fundiertem Fachwissen, langjähriger Erfahrung und großer Leidenschaft für das Arbeitsrecht gründete ich meine eigene Kanzlei in Ahaus und berate seither Unternehmen sowie Privatpersonen in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen.
Den theoretischen Teil des Fachanwaltslehrgangs im Arbeitsrecht habe ich erfolgreich abgeschlossen. Durch regelmäßige Fortbildungen und Fachseminare halte ich mein juristisches Wissen stets auf dem aktuellen Stand.
Ob Kündigungsschutz, Vertragsgestaltung oder Vertretung vor dem Arbeitsgericht – Mandanten in Ahaus und Umgebung profitieren von meiner engagierten, kompetenten und lösungsorientierten Beratung. Ich stehe meinen Mandanten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich zuverlässig zur Seite und entwickle individuelle Strategien für nachhaltige und erfolgreiche Ergebnisse.
Ich bin Mitglied im Deutschen Anwaltsverein.
Leitlinien für eine erfolgreiche Zusammenarbeit
Damit Sie gut aufgehoben sind, erhalten Sie bei mir ehrliche Beratung auf Augenhöhe. Ich nehme mir Zeit, höre zu und begleite Sie Schritt für Schritt durch Ihren Fall.
Vertrauensvolle Zusammenarbeit
In einem erstem Gespräch nehmen wir uns Zeit um Ihr Anliegen zu besprechen und Fragen zu klären. Der erste unverbindliche Kontakt ist die Grundlage für die weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Flexibilität
Sie können vorbeikommen - müssen es aber nicht. Durch moderne Medien ist Vieles möglich. Dennoch gilt: Der persönliche Kontakt ist wesentlicher Bestandteil meiner Beratung.
Nachhaltigkeit
Wir finden ein nachhaltiges Ergebnis, das für die beteiligten Parteien eine dauerhafte, faire Lösung darstellt - sowohl finanziell als auch menschlich.
Typische Fragestellungen im Arbeitsrecht
Individuelle Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht – für
Arbeitgeber und Arbeitnehmer – von der Vertragsgestaltung
bis zur Konfliktlösung. Verlassen Sie sich auf fundierte
Expertise im Arbeitsrecht.
Welchen Nutzen bringt eine anwaltliche Beratung?
Ein Vorteil der anwaltlichen Unterstützung ist, dass Sie sich emotional entlasten können und ich die direkte Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber sachlich und lösungsorientiert für Sie übernehme. Dabei können Sie sich jederzeit darauf verlassen, dass Ihr Anliegen bei mir absolut vertraulich behandelt wird. Auch Ihr Arbeitgeber ist arbeitsrechtlich zur Vertraulichkeit verpflichtet; auf Wunsch können wir die Verschwiegenheit in einer Vergleichsvereinbarung zusätzlich klar regeln. So sichern wir gemeinsam Ihre Interessen und schaffen eine vertrauensvolle Basis für die bestmögliche Lösung Ihres Falls.
Was leistet die arbeitsrechtliche Erstberatung - und was nicht?
Eine arbeitsrechtliche Erstberatung ist eine erste, überschlägige Einstiegsberatung – etwa bei Kündigungen, Abmahnungen und Aufhebungsverträgen –, die Ihnen eine orientierende Einschätzung Ihrer rechtlichen Situation und Handlungsmöglichkeiten bietet. Ziel ist eine erste rechtliche Einordnung und Risikoabschätzung, damit Sie entscheiden können, ob und wie Sie weiter vorgehen und ob Sie mir ein weitergehendes Mandat erteilen möchten. In diesem Rahmen erfolgt keine Mandatsübernahme, sondern nur eine auf den Einstieg in den Fall beschränkte Prüfung; eine weitergehende Vertretung gegenüber Arbeitgeber oder Gericht bedarf einer gesonderten Mandatsvereinbarung.
Die Erstberatung erfolgt haftungsrechtlich im Rahmen eines auf die erste Einschätzung begrenzten Beratungsauftrags: Sie beinhaltet eine sorgfältige, aber auf den Einstieg in den Fall beschränkte Prüfung und ersetzt keine umfassende Detailanalyse sämtlicher Unterlagen und keine dauerhafte Vertretung gegenüber Arbeitgeber oder Gericht.
Wie lange dauert ein Rechtstreit in der Regel?
Arbeitsrechtliche Streitigkeiten werden in Deutschland besonders zügig behandelt. Das Gesetz sieht in allen arbeitsgerichtlichen Verfahren einen besonderen Beschleunigungsgrundsatz vor (§ 9 ArbGG). Im gerichtlichen Verfahren findet meist bereits wenige Wochen nach Eingang der Klage eine Güteverhandlung statt. Viele Verfahren werden bereits im Rahmen dieser Verhandlung durch einen Vergleich beendet. Die außergerichtliche Klärung hängt vom Verhalten der Gegenseite ab und dauert in der Praxis typischerweise einige Wochen bis wenige Monate. Ungeachtet dessen kann es bei Verhinderungen, etwa durch Krankheit, auch zu Verzögerungen kommen. Insgesamt sind Arbeitsgerichte für sehr kurze Verfahrensdauern bekannt.
Was sind meine Rechte bei einer Kündigung?
Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen; mündliche Kündigungen sind nicht wirksam. Nach Zugang bleibt Ihnen nur drei Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen, falls Sie die Kündigung für sozial ungerechtfertigt oder besondere Schutzvorschriften anwendbar halten. Wird diese Frist versäumt, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam, auch wenn Kündigungsschutz bestanden hätte.
Mit einer Klage können Sie sich gegen die Kündigung wehren und gegebenenfalls eine Weiterbeschäftigung oder ein qualifiziertes Zeugnis verlangen. Das Arbeitsverhältnis besteht meistens während des Prozesses fort. Erfolgsaussichten hängen vor allem von Betriebsgröße, Beschäftigungsdauer und Kündigungsgrund ab; für besonders geschützte Gruppen wie Schwerbehinderte gelten zusätzliche Anforderungen und Fristen. Lassen Sie die Kündigung im Zweifel zügig anwaltlich prüfen, da versäumte Fristen in der Regel nicht nachgeholt werden können.
Habe ich als Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Abfindung?
Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung bei Kündigung besteht nur in besonderen Fällen, z. B. nach betriebsbedingter Kündigung mit ausdrücklichem Angebot (§ 1a KSchG), im Rahmen eines Sozialplans (§ 112 BetrVG), durch gerichtliche Entscheidung (§§ 9, 10 KSchG) oder wenn eine Abfindung im Aufhebungsvertrag oder Vergleich vereinbart wird.
Meist wird die Abfindung individuell ausgehandelt. Häufig dient als Orientierung die sogenannte Faustformel: 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr, jedoch kann die tatsächliche Höhe je nach Verhandlung deutlich abweichen.
Abfindungen sind grundsätzlich steuerpflichtig, aber meist sozialversicherungsfrei, sofern sie den Verlust des Arbeitsplatzes ausgleichen.
Wie entstehen Anwaltskosten im Arbeitsrecht und wer trägt sie?
Im arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz gilt: Jede Partei trägt ihre eigenen Anwaltskosten – unabhängig davon, ob sie gewinnt oder verliert (§ 12a ArbGG). Eine Kostenerstattung durch die Gegenseite erfolgt erst ab der zweiten Instanz, beispielsweise vor dem Landesarbeitsgericht.
Die Anwaltskosten werden in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet; maßgeblich ist der sogenannte Streitwert, also der Wert des jeweiligen Rechtsstreits. Für eine Erstberatung entstehen bei Verbrauchern maximal 190 EUR (netto); für weitergehende Tätigkeit erhalten Sie eine transparente Kostenschätzung vor Mandatserteilung.
Im Arbeitsrecht zahlen Sie in erster Instanz Ihre eigenen Anwaltskosten – diese richten sich nach RVG und Streitwert. Eine Kostenerstattung durch die Gegenseite ist erst ab der zweiten Instanz möglich. Sie erhalten stets vorab eine verlässliche Kostenschätzung.
Wie werde ich Mandant?
Nach Ihrer Entscheidung für eine Zusammenarbeit beginnt unser Mandat mit einer ausführlichen Rechts- und Strategieberatung. Gemeinsam ermitteln wir Ihre Ziele, analysieren Ihre Situation und entwerfen eine maßgeschneiderte Vorgehensweise. Anschließend führe ich – sofern möglich und sinnvoll – zunächst außergerichtliche Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber. Ist eine Einigung nicht erreichbar, übernehme ich konsequent Ihre Interessenwahrnehmung vor Gericht. Über alle wesentlichen Schritte, Kosten und Erfolgsaussichten informieren wir Sie transparent und rechtzeitig, sodass Sie jedem vorgeschlagenen Vorgehen aktiv zustimmen können.