Sie haben Probleme mit der Genehmigung oder dem Betrieb von Spielstätten? Aufgrund meiner langen Erfahrung im Glücksspielrecht unterstütze ich Sie gegenüber den Behörden und übernehme die gesamte Korrespondenz für Sie. Lösungsorienttiertes Arbeiten steht hierbei an erster Stelle.
Ihnen oder Ihrem Unternehmen wird vorgworfen gegen das ZAG verstoßen zu haben? Ich helfe Ihnen hier raus. Der Vorwurf eines Verstoßes gegen das ZAG im Zusammenhang mit dem Betrieb eines EC-Terminals hat nach einer von mir erstrittenen Entscheidung vor dem Europäischen Gerichtshof (Az. C-568/16) keinen Bestand mehr. Ist das gegen Sie oder Ihr Unternehmen geführte Verfahren bereits abgeschlossen, so prüfe ich für Sie ob und welche Möglichkeiten bestehen das Verfahren aufzurollen und eine für Sie günstige Entscheidung herbeizuführen. Eine von mir hierzu verfasste Veröffentlichung finden Sie in der Games & Business, Heft 5/2018, auf Seite 26.
Ihnen wird vorgeworfen bei dem Betrieb Ihrer Spielstätte eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben? Nehmem Sie bevor Sie mit den Behörden sprechen Kontakt mit mir auf, gemeinsam finden wir eine für Sie positive Lösung.